Am 22. September stimmt der Schweizer Souverän, also das Stimmvolk, wieder über x Dinge ab. Gelebte Demokratie, gut! Ich wundere mich allerdings über verschiedene Aspekte aller eidgenössischen Vorlagen. Heute: »Befreit die Bratwurst«.
Es geht dabei um das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel. Arbeitsgesetz, ArG. Noch etwas konkreter: Das Parlament hat am 14. Dezember 2012 Änderungen an besagtem Gesetz vorgenommen, dagegen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen die Schweizer darüber ab. Super-konkret geht es um folgenden Text:
Art. 27 Abs. 1quater 1quater Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.
Mein Wundern fing vor ein paar Wochen an, als ich bei einem »Avec«-Bahnhofsgeschäft das folgende Plakat sah:
Ich dachte zuerst an einen Scherz, merkte dann aber schnell, dass es um besagte Abstimmung geht. Momentan ist es so, dass rund zwei Dutzend Tankstellen-Shops nicht rund um die Uhr das komplette Sortiment verkaufen dürfen: Cervelat ja, Kalbsbratwurst nein. So entstand die Parole der Befürworter. Die Geschäfte haben rund um die Uhr offen, die Angestellten sind vor Ort, aber: Zwischen 1 Uhr Nachts und 5 Uhr Morgens dürfen sie nicht das gesamte Sortiment verkaufen. Sie müssen es abdecken, einschließen, was auch immer. Man darf einzelne Bierdosen erwerben, aber kein Sixpack. Sechs Einzeldosen sind jedoch okay. Taschentücher ja, Haushaltspapier nein. Und so weiter.
Ja, da fasse ich mir an den Kopf: Angestellte da, Ladeninhalt da, Geschäft offen, aber man darf nicht verkaufen? Idiotisch. Aber dann erinnerte ich mich an die Ursprünge dieser Regelung:
Es sei nicht einzusehen, dass eine bediente Tankstelle (damals gab’s nur wenige Zapfsäulen mit Kreditkarten-Schlitz, wenn überhaupt) auch nach offiziellem »Detailhandel-Ladenschluss« nicht noch einen Kaffee, ein Sandwich, einen Snack anbieten dürfe. Es ging, etwas flapsig gesagt, um die Akut-Versorgung von Leuten, die das Auto oder den LKW in der Nacht volltanken müssen, während da eh Leute an der Kasse stehen.
Wie es heute aussieht wissen wir alle: Aus der Snack-Ecke mit Kaffeeautomat wurden Geschäfte – eben Tankstellenshops, mit einem Sortiment vergleichbar mit so manchem »Tante Emma«-Laden.
Der gegenwärtige Stand ist also so hirnrissig-blöd, weil die Snack-Ecken zum Gemischtwarenladen ausgebaut wurden. Und für den Verkauf gilt halt auch dort das Arbeitsgesetz analog zu Detailhändlern wie Migros, Coop etc: Kein Nachtverkauf. Das will das Gesetz vom 14.12.2012 korrigieren – allerdings nur für besagte Tanken, betroffen wären laut Aussagen der Verfechter dieser Änderung gerade mal 23 oder 24 Stück, schweizweit.
Frage: Wir bringen eine Abstimmung vors Volk – wegen 24 Betroffenen? Ich bin Fan des Minderheitenschutzes, aber, echt jetzt?
Frage: Wenn es nur um diese 24 Läden geht, weshalb wird dann allgemein mit »Bratwürste legalisieren!« geworben? Und weshalb finde ich im Text, den ich mit meiner Stimme unterstützen soll, weder »24« noch »Bratwurst?«
Frage: Herr Christian Wasserfallen (Nationalrat FDP.Die Liberalen, Mitglied des Vizepräsidiums der Partei) hat mir Frage 2 auf Twitter erklärt: Es geht um die Gesetzesgrundlage, damit dieser Unsinn überhaupt erst angegangen werden kann. Wir stimmen nicht über die präsentierte Bratwurst ab, sondern darüber, dass die Möglichkeit besteht, das zu ändern. Aber als Stimmbürger schreib ich mein JA oder NEIN bezüglich des vorgelegten Textes, nicht etwaige damit verbundene Regelungen, die eventuell enger oder weiter gefasst werden als propagiert.
Frage: Kehrt man die Perspektive um, wird auch klar, weshalb vor allem die Gewerkschaften das Referendum unterstützen: Das Bratwurst-Problem ist hausgemacht, da die Tankstellen mehr verkaufen, als eigentlich ursprünglich vorgesehen war. Das alte Gesetz passt also nicht zu unserer aktuellen, aber selbsterschaffenen Realität – man kann jetzt entweder das Gesetz für die Betroffenen anpassen, oder das bestehende Gesetz so umsetzen, wie’s gedacht war: Snack-Ecke und Kaffeeautomat.
Frage: Wie passt das mit der Rechtsgleichheit zusammen? Weshalb soll ich meinen Mikrowellen-Fraß oder ein Kilo Brot in Zukunft an 24 Tanken 24/7 kaufen dürfen, aber nicht im »Avec« am Bahnhof? Ist es ein Zufall, dass »Migrolino« (die zum größten Detailhändler der Schweiz, Migros gehört) die Annahme der Gesetzesänderung unterstützt, obwohl nur zwei von 200 Geschäften betroffen sind? Kommt da dann noch ein »Gleiche Spieße für alle!«-Vorstoß?
Frage: Nix gegen komplett liberale Öffnungszeiten – aber falls (falls!) das angepeilt ist, weshalb lässt man dann nicht genau darüber abstimmen? Salamitaktik? Stecken da noch weitere Vorstöße im Köcher, und falls ja, weshalb heißt es ständig: »Nein, nein, es geht um 24 Shops?« Womit wir wieder bei 1 wären – wenn’s um eine genau definierte Gruppe geht, weshalb stimme ich nicht genau darüber ab, und weshalb wird in der Kommunikation via »Bratwurst, raaah!« verallgemeinert?
Ich habe bisher alle Vorstöße für eine komplette Liberalisierung der Öffnungszeiten angenommen – es ist Sache des Unternehmers, wann und zu welchen Öffnungszeiten das Geschäft »rentiert«. Aber ich will auch genau darüber abstimmen können. So kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man einen Frosch kochen möchte.
Ich bin unschlüssig. Der Pragmatiker in mir sagt: Wir haben jetzt halt die gegenwärtige Situation, also machen wir sie wenigstens nachvollziehbar, indem wir das Sortiment freigeben – indem wir Detailhändlern erlauben, auch zu den »verbotenen« Zeiten Angestellte zu beschäftigen. Auch wenn nur 24 Geschäfte betroffen sind, es ist ein Anfang. Andererseits sagt der Moralist in mir: Macht’s doch bitte ehrlich, fadegraad. Sonst wird aus der Bratwurst schnell eine Frosch-Salami, und das kann ich nur schwer unterstützen.
@nggalai Hoffentlich! Damit sie endlich nicht mehr unter das Senfverbot fällt! 😉
RT @nggalai: Eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September 2013: Ist die Bratwurst eine Salami?: Am 22. Sept… http://t.co/vr6ETuqUa4
@nggalai Aber mal im Ernst: Danke für deine weiterführenden Gedanken!
Wer sich wie ich über “Bratwürste legalisieren” gewundert hat, findet hier vom @nggalai weiterführende Gedanken dazu http://t.co/r7rc7T0cHm
RT @sanglier0815: Wer sich wie ich über “Bratwürste legalisieren” gewundert hat, findet hier vom @nggalai weiterführende Gedanken dazu http…
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@nggalai Warum sind eigtl nur 24 Tanken betroffen? Gibt es nur sowenig in CH oder verkaufen die anderen kein Vollsortiment?
Eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September 2013: Ist die Bratwurst eine Salami? http://t.co/LGJzNb73Nj via @nggalai
Salamitaktik gut erklärt RT @nggalai: …. Ist die Bratwurst eine Salami?: Am 22. Sept… http://t.co/x6aMavHbkV
RT @gsigner: Salamitaktik gut erklärt RT @nggalai: …. Ist die Bratwurst eine Salami?: Am 22. Sept… http://t.co/x6aMavHbkV
Gestern runtergeschrieben: Meine Probleme mit »Legalisiert die Bratwurst«. http://t.co/StM1yMmuZu
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@nggalai Danke für die Aufklärung. Die Plakate waren lange ein Rätsel für mich. #wurst
Gestern runtergeschrieben: Meine Probleme mit »Legalisiert die Bratwurst«. http://t.co/MPZgr4eEGP (via @nggalai) Endlich Klarheit!
für den Herrn @diuuk RT Ist die Bratwurst eine Salami? http://t.co/zEZ7oBYSCy (via @nggalai)
RT @Hofnaerrin: Gestern runtergeschrieben: Meine Probleme mit »Legalisiert die Bratwurst«. http://t.co/MPZgr4eEGP (via @nggalai) Endlich K…
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@gsigner Politik in der Schweiz funktioniert nur mit Salamitaktik. Grosse Würfe haben nie eine Chance. @nggalai
@Hofnaerrin @nggalai 1/2 Meine Meinung: ‘fadegrad’ geht bei Referenden nicht, weil es um ‘zer-zweikammerte’ Sachthemen geht
@Hofnaerrin @nggalai 2/2 ‘fadegrad’ funktioniert bei emotionalen (Wut-)Initiativen (Minarett, Abzocker), die wenig Sachliches beinhalten
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@nggalai Lüscher FDP-GE hat heute versprochen, es gehe nur um die Bratwurst. Er werde von 1-5h keinen Salami kaufen.
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