Am 24. November stimmt der Schweizer Souverän, also das Stimmvolk, wieder über x Dinge ab. Gelebte Demokratie, gut! Ich wundere mich allerdings über verschiedene Aspekte aller eidgenössischen Vorlagen. Heute: die »SVP-Familieninitiative.«
Die Schweizer Volkspartei (SVP) möchte Familien, die auf Fremdbetreuung ihrer Kinder verzichten, steuerlich gleich stellen mit denjenigen Familien, die auf Fremdbetreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Konkret möchte sie den folgenden Text in die Bundesverfassung der Schweiz setzen:
Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu
4 Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.
Klingt doch vernünftig!, ist man versucht zu reagieren. Ist es aber nicht. Denn es gibt hier zwei grundsätzliche Probleme:
- Was ist »ein gleich hoher Steuerabzug?« Der Steuerabzug für die Betreuung durch Dritte ist seit 2009 nach dem Bundesgesetz (Art.212 Abs. 2bis DB) an mehrere Bedingungen geknüpft.
- Wovon soll der »gleich hohe Steuerabzug«, nun ja, abgezogen werden, wenn gar kein zweites Einkommen erwirtschaftet und versteuert wird?
Wie hoch soll der »gleich hohe Steuerabzug« denn sein? Denn dieser ist in Art.212 Abs. 2bis daran gekoppelt:
Art. 212 Allgemeine Abzüge
2bis Von den Einkünften werden abgezogen die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 10 100 Franken, für die Drittbetreuung jedes Kindes, das das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Personen stehen.
Also: Es können nur tatsächlich angefallene Kosten abzogen werden, bis zu einer Obergrenze von 10’100 Franken pro Kind und Jahr. Kostet die Kinderbetreuung im Jahr weniger, weil man vielleicht die Kinder nur einen Tag pro Woche in die Krippe geben muss, sinkt auch der mögliche Abzug. Dieser Abzug wird so oder so nur dann gewährt, wenn die Fremdbetreuung nötig ist, um überhaupt ein steuerpflichtiges Einkommen zu erzielen. Also nix mit Kinder parkieren, um mehr Freizeit zu haben – gibt man seine Kinder fünf Tage die Woche in die Fremdbetreuung, arbeitet aber nur zwei Tage die Woche, werden auch nur die Kosten für diese zwei Tage als Abzug gewährt.
Kurz – der Steuerabzug für die Betreuung durch Dritte ist heute keine Pauschale, sondern vom individuellen Fall abhängig. Einen »gleich hohen Steuerabzug« kann es ohne eine neue Pauschale nicht geben, da als Grundlage für dessen Höhe die Erwerbstätigkeit beziehungsweise die nötige Fremdbetreuung, um der Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, zählt. Im Modell der SVP-Familieninitiative jedoch fehlt genau diese Erwerbstätigkeit sowie die dazu nötigen Aufwendungen.
Die SVP rechnet in ihrem Argumentarium (ab Seite 18) übrigens mit dem Höchst-Abzug von 10’100 Franken pro Kind und Jahr. Heißt das, dass diejenigen Doppelverdiener, die bisher nicht den Maximalbetrag geltend machen konnten, das dann auch sollen? Immerhin verlangt der neue Verfassungsartikel einen »gleich hohen« Abzug.
Soll der Steuerabzug also in Zukunft nicht mehr bedarfsdeckend, sondern mit einer fixen Pauschale geschehen, egal, ob die Kinder (k)einen Tag oder die ganze Woche im Hort betreut werden müssen? Dann wäre wohl ein Ansatz über steuerfreies Kindergeld zielführender gewesen, liebe SVP.
»Das regelt dann der Bundesrat sowie die Kantonsparlamente«, sagt nun das Argumentarium der SVP. »Hauptsache, beide Familienmodelle werden gleich behandelt!«, sagen die Befürworter. Aber würden sie das tatsächlich?
HSG-Professorin und Volkswirtin Monika Bütler hat es, stark vereinfacht, durchgerechnet. Da durch das zweite Einkommen das versteuerbare Familieneinkommen steigt, kann heute die Fremdbetreuung wie andere Arbeitsauslagen abgezogen werden. Denn ohne diese Auslagen entsteht das zusätzliche Einkommen nicht – wie beim Pendler-Abzug, den Abzügen für nötige Weiterbildung, Verpflegung am Arbeitsplatz und so weiter.
Bütlers Rechenbeispiel zeigt das Problem des »Gleich Behandeln« deutlich: Eine Familie, die mit einem Einzel-Lohn gleich viel Einkommen hat wie eine andere Familie, die dazu zwei Arbeitsstellen benötigt, würde mehr verfügbares Einkommen (nach Steuern) haben als die zweite Familie (nach Steuern). Es wird also ein spezielles, traditionelles Familienmodell (Mann geht arbeiten, Frau kümmert sich um Küche und Kinder) finanziell attraktiver gestaltet. Aber gleich? Nein.
Kommt hinzu: Die Hälfte aller Familien zahlt schon heute nach den Abzügen keine Bundessteuer. Dafür ist ein steuerbares Einkommen (nach Abzügen) von unter 38.000 Franken im Jahr »nötig«. Bleibt also die andere Hälfte der Familien, die von der Familieninitiative profitieren könnte. Könnte. Denn wie viele davon erzielen nur deshalb ein genug hohes Einkommen, um Steuern zahlen zu müssen, weil eben beide Partner arbeiten gehen? Wer mit einem einzelnen Einkommen genug verdient, um als Familie doch noch so viel Bundessteuern zahlen zu müssen, dass sie mehr als ein paar Franken von der geforderten Steuererleichterung merkten, dürfte wie von der Bloggerin Zora Debrunner geschildert nicht unbedingt zu den bedürftigen Familien der Schweiz gehören. Noch nicht mal zum vielzitierten Mittelstand.
Die SVP referiert in ihrem 23seitigen Argumentarium zur Familieninitiative ausführlich über die allgemeine Bedeutung der Familie, hält aber auf Seite 14 auch fest, dass die Selbstbetreuung keinen Nachweis verlangen soll. »Diese unbezahlte Arbeit muss gewürdigt werden« ist also ein Nicht-Argument der Befürworter, denn das soll sie laut Argumentarium eben genau nicht. Nein, auf Seite 15 findet sich: »Ein Kind – ein Abzug«. Das hat keinen Sinn, denn weder wird die unbezahlte Arbeit gewürdigt, nein, eine mögliche Würdigung wird sogar bekämpft. Ginge es den Initianten um eine »Würdigung der unbezahlten, wichtigen Arbeit«, würden sie Kinderzulagen fordern, oder gar ein Grundeinkommen (Stichwort »Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten«). Stattdessen werden Steuerabzüge auf nicht-vorhandene steuerpflichtige Einkommen gefordert. Logik sieht anders aus.
TL;DR:
Die Hälfte aller Familien ist von der Familieninitiative nicht betroffen, da sie schon heute zu wenig verdienen, um von (zusätzlichen) Steuererleichterungen zu profitieren. Bei den verbleibenden Familien profitieren diejenigen mit dem größten Einzel-Einkommen am meisten, da es sich um einen Steuerabzug und nicht um Kindergeld handelt (»Ein Kind – ein Abzug«). Die Initiative ist unlogisch, denn sie verlangt Steuerabzüge von einem nicht erwirtschafteten, fiktiven Einkommen. Und nicht zu letzt werden Einzel-Einkommen-Familien entgegen der Kommunikation der Initiativ-Befürworter finanziell besser gestellt als die Zwei-Einkommen-Familien – da sie so mehr verfügbares Einkommen bekommen als diejenigen, die zwei Einkommen für die Erwirtschaftung desselben Haushaltseinkommens benötigen, aber auch noch etwaige Krippen und Horte bezahlen müssen.
Mogelpackung, noch dazu an der gelebten Realität vorbei und ein konservatives Familienmodell zementierend. Ich werde an der Urne ein dickes NEIN einlegen.
Familieninitiative: Von Steuerabzügen auf fiktive Einkommen und anderen Späßen. http://t.co/gpp6iiHuiC
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Ist glaubs wieder nötig. http://t.co/gpp6iiHuiC #familieninitiative
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