In Diskussionen zur so genannten »Durchsetzungsinitiative« kommt betreffend der Secondo-Problematik von den Befürwortern der Initiative oft der Einwurf: man könne sich ja einbürgern lassen. Man sei ja hoffentlich gut integriert, da sei das doch kein Problem?
Rein aus Interesse überprüfte ich, wie sich das für mich gestaltet hätte: Was, wenn die Ernis nicht seit der Zeit vor dem Rütlischwur auf dem Gebiet der heutigen Schweiz gelebt hätten, sondern Kinder von Ausländern wären?
Um das Fazit vorweg zu nehmen: falls ich als schweizgeborener Ausländer aus welchen Gründen auch immer nicht von der Möglichkeit Gebrauch machte oder machen konnte, mich vor meinem 21. Lebensjahr erleichtert einzubürgern, wäre ich frühestens mit anfangs 50 Schweizer. Obwohl ich bis dann 45 Jahre in der Schweiz gelebt hätte.
Fristen, und eine Frage des Wohnsitzes
Die Bundesebene kann ich in Sachen Wartefrist ausklammern; ich bin in der Schweiz geboren und habe den weitaus größten Teil meines Lebens in der Schweiz gelebt. Selbst ohne »Jugendbonus« hätte ich spätestens bei Erreichen der Volljährigkeit die benötigte Aufenthaltsdauer erreicht. So oder so: mindestens sechs Jahre muss man in der Schweiz gelebt haben. Die Normalfrist beträgt 12 Jahre. Für Secondos/Secondas beides kein Problem, selbst dann, wenn sie bereits mit 16 Schweizer werden wollten.
Die Probleme fangen bei den kantonalen Fristen bzw. den Fristen der Gemeinden an. Oder anders gesagt: die Wohnsitzpflicht der jeweiligen kantonalen Einbürgerungsgesetze können für besagte Probleme sorgen. Manche Kantone sind da recht großzügig, im Kanton Zürich reichen zum Beispiel für die »reduzierte Frist« im besten Fall null bis zwei Jahre Aufenthalt im Kanton. Einige Gemeinden in verschiedenen Kantonen haben eigene Regeln, wie lange man in ihnen gelebt haben muss, bis man ein Einbürgerungsgesuch stellen kann, wieder andere überlassen das ihrem Kanton.
Was heißt das in meinem Fall? Nach der Matura studierte ich in Zürich, wählte später aus Kostengründen einen Wohnsitz im Limmattal, immer noch im Aargau. So weit, so gut; die Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren, die der Aargau für den Wohnsitz im Kanton vorschreibt, sind eingehalten. Aber schon wenige Jahre nach dem Umzug begann meine Pendelei zwischen der Schweiz und Deutschland, und das aargauische Einbürgerungsgesetz verlangt einen »mindestens 3-jährigen ununterbrochenen Aufenthalt in der Gemeinde«. Als unterbrochen gilt diese Frist nicht nur, wenn man sich bei der Einwohnerkontrolle abgemeldet hat, sondern auch dann, wenn man »während mehr als sechs Monaten in einem Jahr tatsächlich im Ausland war«.
Betroffen sind so eigenartige Leute wie ich, mit damals zwei Lebensmittelpunkten, aber auch z.B. Austauschstudenten, Doktoranden oder Mitarbeiter von großen Unternehmen wie z.B. der im Aargau ansäßigen ABB – sei es wegen Montage im Ausland oder wegen der Versetzung zu einem anderen Forschungsstandort. Sechs Monate außer Landes, und die dreijährige Wartefrist beginnt von neuem.
Wie dem auch sei, in meinem Fall kam dann ein mehrjähriger Auslandaufenthalt hinzu. Später zog ich zurück in die Schweiz, in den Thurgau. Neue Frist! Dieses Mal sechs Jahre im Kanton. Da wir dann aber das Haus unserer Oma Paula übernommen haben, blieb es nur bei fünf Jahren – seit 2015 leben wir im Kanton St. Gallen. Der möchte acht Jahre Aufenthalt im Kanton. Ich könnte also im Jahr 2023 mein Einbürgerungsgesuch stellen. Dann wäre ich 48 Jahre alt, die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 1-2 Jahre. Schweizer mit (knapp) 50. Woohoo!
Eine Frage nicht nur des Geldes
Aber Erni, dann hättest Du Dich halt noch als Student im Aargau einbürgern lassen können! Ja, und nein. Meine Studi-Zeit liegt schon ein Weilchen zurück, aber ich bin mir sicher, damals andere Sorgen und Prioritäten als die meiner Staatszugehörigkeit gehabt zu haben. Zum Beispiel finanzielle Prioritäten; auch wenn meine Wohnung klein und billig war, irgendwie musste ich bei der restriktiven Stipendienpolitik des Kantons ja auch noch mein Studium finanzieren. Da tun die mindestens CHF 2400.—, die die Gemeinde, Bund und Kanton Aargau fürs ordentliche Einbürgerungsverfahren möchten, weh. Und bei komplizierteren Familienverhältnissen können die Gebühren verdoppelt werden. Aber ja, es wäre wohl irgendwie machbar gewesen.
… aber dann kommt ja noch das Prozedere der Einbürgerung selbst. Je nach Gemeinde sichert die Gemeindeversammlung, der Einwohnerrat oder der Gemeinderat das Gemeindebürgerrecht zu. In der Regel verlaufen diese Verfahren wohl fair, aber gewisse Entscheide, oft durch Laien können durchaus willkürlich wirken. Das wissen auch junge Einbürgerungswillige.
Man nimmt also das Prozedere auf sich, zahlt – oft im Voraus – nicht wenig Geld und muss dann damit rechnen, wegen des »falschen« Namens, aufgrund von Bauchentscheiden, das Bürgerrecht doch nicht zu erlangen. Und das Ganze dann Jahre später nochmals versuchen zu dürfen. Nicht sehr attraktive Aussichten, und wie gesagt – im Alter um die zwanzig rum setzen wohl viele Menschen ihre Prioritäten anders.
Fazit
Mein Gedankenexperiment hat mir gezeigt: es ist zu einfach, von Secondos zu erwarten, dass sie sich »halt einbürgern lassen sollen, wenn sie ein Problem mit der Durchsetzungsinitiative haben«. Denn Fristen, Kosten und die Möglichkeit von Willkür schrecken ab. Die heutigen Lebensrealitäten entsprechen nicht denen von vor einem halben Jahrhundert. Wir leben nicht mehr in einer Zeit, in der man üblicherweise von Lehrjahren bis Pensionierung denselben Arbeitgeber am selben Arbeitsort hat und kaum weiter als ein Nachbardorf oder in die nächste Stadt umzieht.
Von Arbeitnehmern wird vermehrt erwartet, dass sie in der Nähe ihres Arbeitsplatzes leben oder gegebenenfalls umziehen – womit neue Gemeindefristen anlaufen. Früher nannte man es »Job-Hopping«, wenn man nicht 10+ Jahre beim selben Arbeitgeber blieb. Heute jedoch schlägt sich die Generation Praktika mit dem Umgekehrten herum. Je nach Beruf gilt man als unflexibel, wenn man länger als vier, fünf Jahre im selben Unternehmen verbleibt. Die Globalisierung der Arbeit, mit weltweit verteilten Forschungsstandorten, Filialen und Niederlassungen, tut ihr übriges, dass viele meist junge Menschen eine hohe Mobilität zeigen müssen – eine Mobilität, die auch durchaus mal ein halbes Jahr oder länger Auslandaufenthalt bedingt, womit die Wartefristen für eine Einbürgerung wieder zurückgesetzt werden.
Dass ausgerechnet Sympathisanten derjenigen Partei, die Innenstädte schon mal mit solchen Plakaten verziert, heute von »sollen sich einbürgern!« sprechen? Das lässt mich gelinde gesagt etwas sprachlos zurück.
Durchaus ein interessantes Gedankenspiel, was sogar in der Realität für einige Menschen zutreffen kann. Und tatsächlich haben diejenigen, die es betreffen würde, etwas Pech beim Erhalt des Schweizer Bürgerrechtes. Ein grosses Problem sehe ich darin jedoch nicht. Denn es gibt kein (Menschen)Recht auf Einbürgerung. Es gibt aber auch zahlreiche Menschen, welche die benötigten Wohnsitzfristen locker einhalten können, sich aber trotzdem nicht um die Schweizer Staatsbürgerschaft bemühen, obwohl sie ihren Lebensmittelpunkt längst in unserem Land haben. Weshalb bei diesen Personen eine Ausschaffung unverhältnismässig sein soll, verstehe ich nicht. Und ehrlich gesagt empfinde ich es nicht als ein Problem der Schweiz, dass sie sich nie um das Schweizer Bürgerrecht bemüht hatten. Ja, manchmal können Versäumnisse schmerzhaft sein. Abgesehen gibt es für Jedermann und Jederfrau das Recht, nicht kriminell zu werden. Somit besteht auch keine Gefahr für eine Ausschaffung.
Diesbezüglich eine kleine Belehrung in Sachen «Beeing SVP»: Es liegt uns absolut fern, Einbürgerungen zu verbieten. Jedoch vertreten wir klar die Haltung, dass der Erhalt des Schweizer Bürgerrechts die letzte Stufe einer erfolgreichen Integration ist – salopp gesagt: Die Belohnung.
Mir geht es weniger darum, wie schwer / aufwendig / kompliziert ein Land wie hier z.B. die Schweiz Einbürgerungen handhabt. Die Schweiz darf das so handhaben, wie sie es will. Es mag nicht sonderlich praktikabel sein, aber wie Du schreibst: man kann es auch durchaus als »Belohnung« ansehen, wenn man es dann doch noch geschafft hat.
Mir geht es darum, dass im Diskurs um die Durchsetzungsinitiative das Einbürgern-Lassen vermehrt als »ist alles gar kein Problem« dargestellt wird, während gleichzeitig die Hürden für »Schweizgeborene« insbesondere im Vergleich mit den Vorzeige-Ausschaffungsländern (oft gelesen: Kanada, Australien, USA) immens viel höher und nicht wirklich der heutigen Realität entsprechend angelegt sind.
Es geht ums Entweder-oder: Entweder, das Schweizer-Werden ist eine »Belohnung« nach vergleichsweise viel Anstrengung und hohen Kosten, oder aber es ist »einfach« und damit haben Secondos/Secondas keinerlei Grund, sich über die Durchsetzungsinitiative zu wundern oder sich als Menschen zweiter Klasse zu fühlen. Beides gleichzeitig geht nicht.
Okay, dann verstehe ich Deinen Ansatz nicht. Wieso wundern sich Secondos über die Durchsetzungsinitiative? Ich hätte jetzt eher gedacht, sie fühlen sich durch die Initiative bedroht, weil die Gefahr steigt, durch einen dummen Jugendfehler evtl. des Landes verwiesen zu werden.
Das »Wundern« war sarkastisch gemeint. Oder vielleicht auch resigniert? Denn was mehr als Wundern kann man sich über so etwas?
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/eine-erzieherische-massnahme/story/21253193
»Tages-Anzeiger – Welchen Luxus?
Yvette Estermann – Secondos können wählen, ob sie Schweizer werden wollen oder nicht. Ich kenne einige, die sich bewusst nicht einbürgern lassen wollen und lieber hier schön Geld verdienen, um in ihrer Heimat später ein Hüsli bauen zu können.
Tages-Anzeiger – Grundsätzlich: Warum sollen Ausländer rechtlich schlechter gestellt sein als Heimische?
Yvette Estermann – Das ist doch überall so. Ein Fremder ist immer ein Fremder. Er wird immer anders behandelt als ein Heimischer. Schauen Sie doch mal, was die Amerikaner mit straffälligen Ausländern machen… (lacht)«
Nur dummerweise gibt es in den USA keine Secondos/Secondas im Schweizer Sinn. Wer in den USA geboren wurde, ist automatisch Amerikaner. Nicht »Secondo« oder »Migrant« oder »Ausländer«. Dann die USA-Ausschaffungspraxis, lachend, einzubringen ist – wohlwollend ausgedrückt – nicht zielführend, da nicht mit der Durchsetzungsinitiative vergleichbar. Oder aber – weniger wohlwollend ausgedrückt – manipulativ.
Da passt ein sarkastisches »Wundern« glaubs ganz gut. Die Alternative wäre ein wütender Aufschrei. Aber das wäre auch nicht wirklich sinnvoll, oder?
Die Ausschaffungspraxis der Vereinigten Staaten kenne ich nicht, deshalb kann ich da nicht Stellung nehmen.
Ein Fan der Durchsetzungsinitiative bin ich auch nicht, ich habe sie nicht unterschrieben. Es passt nicht zu meinem Demokratieverständnis, eine Volksinitiative zu einer Volksinitiative zu lancieren. Es passt aber auch nicht zu meinem Demokratieverständnis, wenn das Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches eine Klausel enthält, die genau so bei der Abstimmung in Form des Gegenvorschlages abgelehnt wurde. Da die DSI jetzt aber mal zustande kam, mache ich es mir in dieser Frage einfach und handle nach dem Grundsatz «In dubio pro SVP» – ein kleiner Vorteil, wenn man Mitglied einer Partei ist.
Um nicht in Gefahr zu laufen, über die Verschärfungen der Ausschaffungsinitiative die Schweiz verlassen zu müssen, gibt es gute Möglichkeiten. Die Beste ist, nicht kriminell zu werden.
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